| PKV
- Private Krankenversicherung
Bei der Private
Krankenversicherung gilt das Kostenerstattungsprinzip. Dem Arzt werden
hierbei die für die Behandlung entstandenen Kosten erstattet. Hierbei
ist die höhe der Kosten von der Art der Behandlung abhängig.
Deshalb werden sie durch die Ärzte bevorzugt behandelt. Die Art und
der Umfang Ihres persönlichen Versicherungsschutzes kann individuell
in den Tarifen der PKV angepasst werden. Der zu zahlende Beitrag wird
aus Ihrem Alter, dem geschlecht und Ihren gewählten Tarif berechnet.
Es gilt somit das Äquivalenzprinzip. Die Private Krankenversicherung
gilt innerhalb Europa unbegrenzt. Als Mitglied der Privaten Krankenkasse
werden sie wie ein Privatpatient behandelt. Sie können zu allen Ärzten
gehen und werden sogar durch den Chefarzt behandelt. Sie können auch
bei der PKV an sämtlichen Vorsorgeuntersuchungen teilnehmen, die
es auch in der GKV gibt. Zusätzlich können sie individuelle
weiterführende Vorsorgeuntersuchungen durchführen lassen. Es
werden Ihnen Mediakemnte durch die Ärzte und Zahnärzte verschrieben.
Diese werden erstattet. Alle Heilmittel werden zu 100% durch das PKV Unternehmen
erstattet. Sehhilfen und Hörgeräte sind durch die Privat Krankenkasse
versichert. Diese werden zu 100% versichert. Sie können das gewünschte
Krankenhaus frei wählen und sind nicht eingeschränkt. Die Unterbringung
erfolgt je nach Tarif der PKV im Mehr- ,2 oder Einbettzimmer. Eine privatärztliche
behandlung ist ebenfalls möglich. Das schliesst auch die Behandlung
durch den Chefarzt mit ein. Die Krankenhausrechnung wird direkt durch
die Private Krankenkasse bezahlt. Auf Wunsch haben sie im Krankenhaus
eine seperate Sanitärzelle, Fernsehen, telefon doer Radio. Ein Einkommensausfall
wird durch das Krankentagegeld bis maximal zum Nettoeinkommen erstattet.
Der beginn der Zahlung ist je nach Tarif frei definierbar. Die Zahlungsdauer
des Verdienstausfalles ist unbegrenzt und endet, sobald Altersruhegeld
gezahlt wird oder Berufsunfähigkeit festgesetzt wird. Sämtlicher
Zahnersatz wird prozentual erstattet. Der Krankenschutz im Ausland gilt
unbegrenzt in Europa und ist bei vielen PKV Gesellschaften auch weltweit
gültig. Die Private Krankenversicherung kann bis spätestens
3 Monate vor dem Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden. Es
gilt natürlich ein Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung.
Eine Ersattung der gezahlten Beiträge ist bei einigen Gesellschaften
und Tarifen möglich, sofern sie keine Leistungen in Anspruch genommen
haben.
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GKV
- Gesetzliche Krankenversicherung
Bei der gesetzlichen
Krankenversicherung gilt das Sachleistungsprinzip. Hierbei wird der von
Ihnen aufgesuchte Arzt durch einen fest definierten Gebührensatz
für seine Arbeit bezahlt. Seit 2004 müssen die Versicherten
vierteljährlich eine Praxisgebühr für den Arztbesuch bezahlen.
Auch der gesamte Umfang Ihres Versicherungsschutzes ist bei der GKV über
Gesetze geregelt. Der Beitrag ist dabei von Ihrem monatlichen Gehalt abhängig.
Es gilt also das Solidaritätsprinzip. Diese Regelung gilt im Imland
und in den Ländern mit denen ein Sozialversicherungsabkommen beschlossen
wurde. Eine Behandlung erfolgt im Rahmen der "wirtschaftlichen Behandlungs-
und Verordnungsweise". Sie dürfen sich jedoch nur durch zur
Kassenpraxis zugelassene Arzte behandeln lssen. Hierbei ist jedesmal die
Krankenversicherungskarte vorzulegen. Während der ersten 6 Lebensjahre
können Kinder eine Vorsorgeuntersuchung durchführen lassen.
Eine Krebsfrüherkennung können Männer ab 45. und Frauen
ab 20. durchführen lassen. Eine Untersuchung von Kreislauf- Nieren
und Herzerkrankungen darf ab dem 25. Lebensjahr alle 2 Jahre durchgeführt
werden. Bei allem Medikamenten ist eine Eigenbeteiligung des Patienten
erforderlich. Die Ärzte müssen sich hierbei auf bestimmte Medikamente
beschränken. Bei allen Heilmitteln ist eine Eigenbeteiligung von
15% erforderlich.
Eine Zuzahlung für Sehhilfen erfolgt nicht. Welches Krankenhaus sie
aufsuchen wird durch den behandelnden Arzt festgelegt. Bei Wahl eines
anderen Krankenhaus kann eine Zuzahlung verlangt werden. Sie werden hierbei
in einem Mehrbettzimmer mit anderen Patienten untergebracht. Sie müssen
sich während der ersten 28 Tage an den Kosten des Krankenhausbesuches
beteiligen. Dies wird auch als Krankenhaustagegeld bezeichnet. Sollte
es durch Krankheit zu einem Einkommensausfall kommen, werden Ihnen maximal
70% des letzten Nettoverdienstes bezahlt. Ab dem 1.1.2006 müssen
sie diese Leistung jedoch mit einer 0,5% Beteiligung unterstützen.
Am Zahnersatz muss sich der Kranke durch einen Beitrag beteiligen. Der
Auslandskrankenschutz ist nur in Ländern mit einem Sozialversicherungsabkommen
gesichert. Für alle anderen Löänder benötigen SIe
eine zusatzverischerung. Im Krankheitsfall erfolgt hier jedoch keine Finanzierung
Ihres Rücktransportes ins Heimatland. Die Gesetzliche Krankenversicherung
kann gekündigt werden.
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