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PKV - Private Krankenversicherung

Bei der Private Krankenversicherung gilt das Kostenerstattungsprinzip. Dem Arzt werden hierbei die für die Behandlung entstandenen Kosten erstattet. Hierbei ist die höhe der Kosten von der Art der Behandlung abhängig. Deshalb werden sie durch die Ärzte bevorzugt behandelt. Die Art und der Umfang Ihres persönlichen Versicherungsschutzes kann individuell in den Tarifen der PKV angepasst werden. Der zu zahlende Beitrag wird aus Ihrem Alter, dem geschlecht und Ihren gewählten Tarif berechnet. Es gilt somit das Äquivalenzprinzip. Die Private Krankenversicherung gilt innerhalb Europa unbegrenzt. Als Mitglied der Privaten Krankenkasse werden sie wie ein Privatpatient behandelt. Sie können zu allen Ärzten gehen und werden sogar durch den Chefarzt behandelt. Sie können auch bei der PKV an sämtlichen Vorsorgeuntersuchungen teilnehmen, die es auch in der GKV gibt. Zusätzlich können sie individuelle weiterführende Vorsorgeuntersuchungen durchführen lassen. Es werden Ihnen Mediakemnte durch die Ärzte und Zahnärzte verschrieben. Diese werden erstattet. Alle Heilmittel werden zu 100% durch das PKV Unternehmen erstattet. Sehhilfen und Hörgeräte sind durch die Privat Krankenkasse versichert. Diese werden zu 100% versichert. Sie können das gewünschte Krankenhaus frei wählen und sind nicht eingeschränkt. Die Unterbringung erfolgt je nach Tarif der PKV im Mehr- ,2 oder Einbettzimmer. Eine privatärztliche behandlung ist ebenfalls möglich. Das schliesst auch die Behandlung durch den Chefarzt mit ein. Die Krankenhausrechnung wird direkt durch die Private Krankenkasse bezahlt. Auf Wunsch haben sie im Krankenhaus eine seperate Sanitärzelle, Fernsehen, telefon doer Radio. Ein Einkommensausfall wird durch das Krankentagegeld bis maximal zum Nettoeinkommen erstattet. Der beginn der Zahlung ist je nach Tarif frei definierbar. Die Zahlungsdauer des Verdienstausfalles ist unbegrenzt und endet, sobald Altersruhegeld gezahlt wird oder Berufsunfähigkeit festgesetzt wird. Sämtlicher Zahnersatz wird prozentual erstattet. Der Krankenschutz im Ausland gilt unbegrenzt in Europa und ist bei vielen PKV Gesellschaften auch weltweit gültig. Die Private Krankenversicherung kann bis spätestens 3 Monate vor dem Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden. Es gilt natürlich ein Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung. Eine Ersattung der gezahlten Beiträge ist bei einigen Gesellschaften und Tarifen möglich, sofern sie keine Leistungen in Anspruch genommen haben.

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GKV - Gesetzliche Krankenversicherung

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung gilt das Sachleistungsprinzip. Hierbei wird der von Ihnen aufgesuchte Arzt durch einen fest definierten Gebührensatz für seine Arbeit bezahlt. Seit 2004 müssen die Versicherten vierteljährlich eine Praxisgebühr für den Arztbesuch bezahlen. Auch der gesamte Umfang Ihres Versicherungsschutzes ist bei der GKV über Gesetze geregelt. Der Beitrag ist dabei von Ihrem monatlichen Gehalt abhängig. Es gilt also das Solidaritätsprinzip. Diese Regelung gilt im Imland und in den Ländern mit denen ein Sozialversicherungsabkommen beschlossen wurde. Eine Behandlung erfolgt im Rahmen der "wirtschaftlichen Behandlungs- und Verordnungsweise". Sie dürfen sich jedoch nur durch zur Kassenpraxis zugelassene Arzte behandeln lssen. Hierbei ist jedesmal die Krankenversicherungskarte vorzulegen. Während der ersten 6 Lebensjahre können Kinder eine Vorsorgeuntersuchung durchführen lassen. Eine Krebsfrüherkennung können Männer ab 45. und Frauen ab 20. durchführen lassen. Eine Untersuchung von Kreislauf- Nieren und Herzerkrankungen darf ab dem 25. Lebensjahr alle 2 Jahre durchgeführt werden. Bei allem Medikamenten ist eine Eigenbeteiligung des Patienten erforderlich. Die Ärzte müssen sich hierbei auf bestimmte Medikamente beschränken. Bei allen Heilmitteln ist eine Eigenbeteiligung von 15% erforderlich.
Eine Zuzahlung für Sehhilfen erfolgt nicht. Welches Krankenhaus sie aufsuchen wird durch den behandelnden Arzt festgelegt. Bei Wahl eines anderen Krankenhaus kann eine Zuzahlung verlangt werden. Sie werden hierbei in einem Mehrbettzimmer mit anderen Patienten untergebracht. Sie müssen sich während der ersten 28 Tage an den Kosten des Krankenhausbesuches beteiligen. Dies wird auch als Krankenhaustagegeld bezeichnet. Sollte es durch Krankheit zu einem Einkommensausfall kommen, werden Ihnen maximal 70% des letzten Nettoverdienstes bezahlt. Ab dem 1.1.2006 müssen sie diese Leistung jedoch mit einer 0,5% Beteiligung unterstützen. Am Zahnersatz muss sich der Kranke durch einen Beitrag beteiligen. Der Auslandskrankenschutz ist nur in Ländern mit einem Sozialversicherungsabkommen gesichert. Für alle anderen Löänder benötigen SIe eine zusatzverischerung. Im Krankheitsfall erfolgt hier jedoch keine Finanzierung Ihres Rücktransportes ins Heimatland. Die Gesetzliche Krankenversicherung kann gekündigt werden.

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